Strengere Maßnahmen für die Luftsicherheit
Unter anderem wird ab dem 1. April 2016 für reglementierte Beauftragte die Möglichkeit ausgesetzt, nach VO (EU) Nr. 185/2010 geschäftliche Versender zu benennen für mehr bitte anmelden
Unter anderem wird ab dem 1. April 2016 für reglementierte Beauftragte die Möglichkeit ausgesetzt, nach VO (EU) Nr. 185/2010 geschäftliche Versender zu benennen für mehr bitte anmelden
Laut eines Agenturberichts hat sich das Dangerous Goods Panel der Luftfahrtorganisation ICAO gegen ein Verbot von Lithiumbatterien in Passagiermaschinen ausgesprochen für mehr bitte anmelden
Das Luftfahrt-Bundesamt hat alle Luftfahrtunternehmen aufgefordert, Nachweise über die in der VO (EU) 376/2014 geforderten Maßnahmen zu erbringen für mehr bitte anmelden
Die internationale Luftfrachtvereinigung IATA hat eine Aufstellung der signifikanten Änderungen in der kommenden Ausgabe der Luftfrachtvorschriften veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Laut IATA-Vorstandsmitglied Glyn Hughes versuchen immer mehr Versender von Lithiumbatterien, die strengen Luftfrachtvorschriften zu umgehen für mehr bitte anmelden
Viele Änderungen in den Technical Instructions betreffen den Transport von Lithiumbatterien auf dem Luftweg für mehr bitte anmelden
Wer Gefahrgut im Luftverkehr versendet, muss nicht nur ein Beförderungspapier – hier Shippers Declaration genannt – erstellen, sondern sich auch umfänglich mit dem AWB befassen. für mehr bitte anmelden
Unternehmen, die Gefahrgut transportieren, umschlagen oder lagern, werden strenger kontrolliert, damit sie die entsprechenden Sicherheitsvorgaben genauer einhalten. für mehr bitte anmelden
Die Lufthansa hat eine Risikobewertung zur Beförderung von Lithiumbattterien vorgenommen - und setzt nun noch strengere Bestimmungen um für mehr bitte anmelden
In der Übersicht des Luftfahrt-Bundesamts sind alle Anbieter aufgeführt, die eine Zulassung gemäß ICAO-T.I. Part 1 Chapter 4 besitzen für mehr bitte anmelden