Rheinland-Pfalz: Drei Waggons mit Spraydosen abgebrannt
Drei mit Spraydosen beladene Güterwaggons fingen Feuer auf der rechtsrheinischen Bahnstrecke. 60 Personen mussten vorsorglich ihre Häuser verlassen. für mehr bitte anmelden
Drei mit Spraydosen beladene Güterwaggons fingen Feuer auf der rechtsrheinischen Bahnstrecke. 60 Personen mussten vorsorglich ihre Häuser verlassen. für mehr bitte anmelden
Bei der 10. Tagung der ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses gab es unterschiedliche Meinungen darüber, ob gefährliche Güter für die Beförderung als Expressgut zugelassen werden sollten. für mehr bitte anmelden
Im Laufe seiner 125-jährigen Geschichte hat das RID nicht nur beträchtliche Änderungen erfahren, es bildet auch in immer mehr Staaten die Grundlage nationaler Gefahrgutvorschriften. für mehr bitte anmelden
Trotz Harmonisierung mit den Gefahrgutvorschriften für den Straßenverkehr gibt es einige deutliche Unterschiede im RID zu beachten, vor allem wenn es um die Kennzeichnung von Kesselwagen geht. für mehr bitte anmelden
Welche Besonderheiten kennzeichnen Wechselbrücken, die für die Beförderung auf der Schiene vorbereitet werden? Welche Kennzeichnung kommt gegebenenfalls im Schienenverkehr hinzu? Eine Übersicht. für mehr bitte anmelden
Die Harmonisierung der europäischen und asiatischen Gefahrgut-Regelwerke für den Schienenverkehr – RID und Anlage 2 zum SMGS – kommt weiter voran. für mehr bitte anmelden
Wer Gefahrgut auf der Schiene in Staaten östlich von Polen verschicken will, hat es mit zwei Vorschriften zu tun: dem RID und dem SMGS. für mehr bitte anmelden
Nach der Kollision zweier Güterzüge am Wochenende konnten die Einsatzkräfte ausgetretenes Gefahrgut aufnehmen und den betroffenen Kesselwagen sichern für mehr bitte anmelden
Gefahrgut auf der Schiene, Digitalisierung und Neuerungen bei den Vorschriften standen im Fokus der Österreichischen Gefahrgut-Konferenz am 10. und 11. Oktober. für mehr bitte anmelden
Der Anlageband zur 21. RIDÄndV enthält alle Änderungen des Regelwerks für die Eisenbahnbeförderung zur Fassung von 2017 für mehr bitte anmelden