Fehlerverzeichnis 2 zum RID veröffentlicht
Das Fehlerverzeichnis zu den Vorschriften für den Schienenverkehr umfasst zwei Änderungspunkte in Tabelle A und in Absatz 4.3.3.2.5 für mehr bitte anmelden
Das Fehlerverzeichnis zu den Vorschriften für den Schienenverkehr umfasst zwei Änderungspunkte in Tabelle A und in Absatz 4.3.3.2.5 für mehr bitte anmelden
Der Anhang 1 des Abkommens über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße gilt nun bis zum 31. Dezember 2023 für mehr bitte anmelden
Das Eisenbahn-Bundesamt will 2023 im Bereich Gefahrgut vor allem die Sicherungspläne gemäß 1.10 RID beobachten. für mehr bitte anmelden
Das Verzeichnis enthält die Korrekturen, die auch für die RID-Ausgabe 2023 gelten. für mehr bitte anmelden
Eisenbahnen des öffentlichen Eisenbahnsystems im übergeordneten Netz sind verpflichtet, der Sicherheitsbehörde jährlich einen Sicherheitsbericht vorzulegen. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Abfälle in Österreich im Schienenverkehr befördert werden, wenn die Transportstrecke auf der Straße länger als 300 Kilometer wäre. für mehr bitte anmelden
Auf der Website der Schienenverkehrsorganisation OTIF ist das neue Regelwerk für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene verfügbar. für mehr bitte anmelden
Der Leitfaden ergänzt die europäischen Leitfäden zur Beantragung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung um nationale Anforderungen der Bundesrepublik Deutschland. für mehr bitte anmelden
Der an eine Flüssigkeit gebundene Wasserstoff soll in Kesselwagen transportiert und erst bei den Empfängern in seinen gasförmigen Zustand überführt werden. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert die Beförderung von Verpackungsresten, festen, verfestigten und flüssigen Farbresten im Schienenverkehr. für mehr bitte anmelden