UPDATE Schulungsfristen: weitere Länder zeichnen RID 1/2021
Mit der multilateralen Vereinbarung bleiben Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. September 2021 gültig. für mehr bitte anmelden
Mit der multilateralen Vereinbarung bleiben Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. September 2021 gültig. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert unter bestimmten Bedingungen im Schienenverkehr die Beförderung von Abfällen, die gefährliche Güter enthalten für mehr bitte anmelden
Mit der multilateralen Vereinbarung bleiben Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. September 2021 gültig. für mehr bitte anmelden
Mit der multilateralen Vereinbarung bleiben Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. September 2021 gültig. für mehr bitte anmelden
Das Eisenbahn-Bundesamt will im Bereich Gefahrgut die grenzüberschreitende Beförderung, die Pflichten des Gb, Mängelhäufungen und Unterweisungen besonders beobachten. für mehr bitte anmelden
Eisenbahnen des öffentlichen Eisenbahnsystems im übergeordneten Netz sind verpflichtet, der Sicherheitsbehörde jährlich einen Sicherheitsbericht vorzulegen. für mehr bitte anmelden
Die Änderungen im Regelwerk für den Schienenverkehr sind fast ausschließlich redaktioneller Natur. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet unter bestimmten Bedingungen den Schienentransport von Druckgefäßen, deren Frist für die wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung verlängert die Gültigkeit von Gb-Schulungsbescheinigungen für den Schienenverkehr bis zum 28. Februar 2021. für mehr bitte anmelden
Statt der Präsenzveranstaltung in München ist eine Online-Konferenz zum ursprünglichen Messezeitpunkt vom 4. bis 6. Mai 2021 geplant. für mehr bitte anmelden