Schüttgut Gruppe C: Maßnahmen sorgfältig anwenden
Aufgrund zweier Vorfälle mahnt der IMO-Unterausschuss CCC auch bei nicht gefährlichem ammoniumnitrathaltigem Düngemittel die Einhaltung der Sicherheitsprinzipien an für mehr bitte anmelden
Aufgrund zweier Vorfälle mahnt der IMO-Unterausschuss CCC auch bei nicht gefährlichem ammoniumnitrathaltigem Düngemittel die Einhaltung der Sicherheitsprinzipien an für mehr bitte anmelden
Der Leitfaden der Reederinitiative CINS liegt nun in der dritten revidierten Fassung vor. für mehr bitte anmelden
Im Verkehrsblatt wurden die Änderungen des internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See bekannt gemacht für mehr bitte anmelden
Das Memorandum of Understanding wurde an die Strukturen des IMDG-Codes und des ADR/RID angepasst und präzisiert die zulässigen Abweichungen vom IMDG-Code für mehr bitte anmelden
Die Korrekturen betreffen das Amendment 38-16 der Seeverkehrsvorschriften in der englischen Fassung für mehr bitte anmelden
Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen und Neufassung der GGVSee in Kraft getreten für mehr bitte anmelden
Die Anpassung dient der Inkraftsetzung des IMDG-Codes in der Fassung des 38. Amendments und der Änderungen weiterer internationaler Codes für mehr bitte anmelden
Im Rahmen der Aktualisierung wurden diverse Änderungen und Ergänzungen in die Regelwerke übernommen, die auf dem Onlineportal zur Verfügung stehen für mehr bitte anmelden
Änderungen finden sich vor allem in Register 4 Abfallrecht und Register 8 Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen für mehr bitte anmelden
Die Entschließung MSC.420(97) benennt vorläufige Empfehlungen für den Transport verflüssigten Wasserstoffs als Massengut. für mehr bitte anmelden