Neufassung des Memorandum of Understanding bekannt gemacht
Das MoU regelt die Ausnahmen von den Bestimmungen des IMDG-Codes, des ADR und des RID beim Gefahrguttransport mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee. für mehr bitte anmelden
Das MoU regelt die Ausnahmen von den Bestimmungen des IMDG-Codes, des ADR und des RID beim Gefahrguttransport mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee. für mehr bitte anmelden
Das Dokument soll das Bewusstsein für die Gefahren schärfen, die mit dem Transport von Lithium-Ionen-Batterien insbesondere auf dem Seeweg verbunden sind. für mehr bitte anmelden
Das Beförderungspapier für den Seeverkehr richtig ausgefüllt – ein Schnellcheck. für mehr bitte anmelden
Der Schifffahrtversicherer AGCS hat ein Risk Bulletin zu Brandrisiken und Schadenverhütungsmaßnahmen veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Seit 01. Juli 2022 müssen bestimmte gefährliche Güter bis zu 24 Stunden vor ihrer Ankunft im Hafen von Shanghai mittels eines Formulars und eines Berichts angemeldet werden. für mehr bitte anmelden
Die Berichtigungen des Amendments 40-20 der Seeverkehrsvorschriften sind vorwiegend redaktioneller Natur. für mehr bitte anmelden
In den Hafenvorschriften der deutschen Nordseehäfen sind für gefährliche Güter besondere Regelungen aufgeführt, die befolgt werden müssen. für mehr bitte anmelden
Das Amendment 39-18 des IMDG-Codes für den Seeverkehr kann nur noch bis zum 31. Mai 2022 genutzt werden. für mehr bitte anmelden
Maschinenschäden, Kollisionen und Brände von Frachtschiffen setzen den Versicherern neben anderen Schäden zunehmend zu. Falsch deklarierte Gefahrgutladung und Batterien in Containern werden dabei als häufige Schadensursache genannt. für mehr bitte anmelden
Unter den verloren gegangenen Containern befanden sich auch solche mit Lithium-Ionen-Batterien. Das Schiff war auf dem Weg von China in die USA. für mehr bitte anmelden