Leichte Schwankungen bei meldepflichtigen Ereignissen
Bei Unfällen oder Zwischenfällen mit Gefahrgut muss den Behörden ein Bericht vorgelegt werden. Die Zahl dieser Ereignisse schwankt im Lauf der letzten Jahre. für mehr bitte anmelden
Bei Unfällen oder Zwischenfällen mit Gefahrgut muss den Behörden ein Bericht vorgelegt werden. Die Zahl dieser Ereignisse schwankt im Lauf der letzten Jahre. für mehr bitte anmelden
Die Nutzung von künstlicher Intelligenz bei Gefahrgut-Software birgt viele Möglichkeiten, aber auch Risiken. Ein Vergleich zeigt erste Lösungsansätze. für mehr bitte anmelden
Nicht jeder Unfall während eines Arbeitstages zählt auch als Arbeitsunfall. Immer wieder müssen Gerichte über Grenzfälle entscheiden. für mehr bitte anmelden
Bei Unfällen oder Zwischenfällen mit Gefahrgut muss der Behörde ein Bericht vorgelegt werden. Die Zahl dieser Ereignisse ist im Schnitt der letzten Jahre leicht gestiegen. für mehr bitte anmelden
Tritt ein meldepflichtiges Ereignis mit gefährlichen Gütern ein, muss das Unternehmen einen Bericht für die zuständige Behörde erstellen. für mehr bitte anmelden
Schauverpackungen mit begrenzten Mengen, der Begriff Entlader, Zusammenladeverbote und der Unfallbericht gehörten zu den Themen der Gemeinsamen Tagung in Genf. für mehr bitte anmelden
Der Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes berücksichtigt die Änderungen an gemeinsamen Sicherheitsindikatoren, die sich aus der Richtlinie 2014/88/EU ergeben. für mehr bitte anmelden
Ein Vorfall mit gefährlichen Gütern zieht unter Umständen ein Unfallbericht nach sich, der den Behörden übermittelt werden muss. für mehr bitte anmelden