Webinar zum Sprengstoffrecht
Bei der Beförderung von gefährlichen Gütern gilt nicht nur das Gefahrgutrecht. Es könnte auch das Sprengstoffrecht greifen, wenn die gefährlichen Güter dem Sprengstoffrecht unterliegen. Dabei ist das Sprengstoffgesetz, in welchen unter anderem auf die RL 2014/28/EU verwiesen wird und die erste bis dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz, neben dem ADR, der GGVSEB und anderem einzuhalten. Gerald Dünnebier, Gefahrgutbeauftragter und Lehrgangsveranstalter zum Sprengstoffrecht, wird am 20. Juni 2024 online die Grundlagen erklären.
Alle Onlinetermine der Redaktion, inklusive Weiterleitung zur Anmeldung, stehen für 2024 hier Die Webinare sind für Abonnenten kostenfrei, die halb- und ganztägigen Onlineforen sind kostenpflichtig, für Abonnenten reduziert. (gg/dsb)
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