IMDG-Code 2022 amtlich bekannt gemacht
Das Amendment 41-22 der Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr kann auf freiwilliger Basis ab dem 1. Januar 2023 angewendet werden. für mehr bitte anmelden
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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die Redewendung, die angeblich vom russischen Revolutionspolitiker Lenin Anfang des 20. Jahrhunderts stammt, bringt es auf den Punkt: Wer sich sicher sein will, dass seine Anweisungen ordnungsgemäß erfüllt werden, muss Ausführung und Ergebnis überwachen. Dies gilt besonders in Fragen der Sicherheit beim Umgang mit gefährlichen Gütern.
Beispiel Lithiumbatterien: Bei Schäden, die von außen oft nicht zu erkennen sind, besteht die Gefahr, dass die Batterien ausgasen und beim sogenannten Thermal Runaway plötzlich in Flammen aufgehen. Einen Gasaustritt rechtzeitig zu erkennen ist deshalb Ziel des Versuchsaufbaus eines Elektronikspezialisten (siehe den Beitrag „Detektivarbeit mit Sensorik“).
Wenn gesetzliche Vorschriften ein bestimmtes Verhalten beim Umgang mit Batterien verlangen, müssen die Kontrollbehörden ihrem Überwachungsauftrag nachkommen können. Am Flughafen von Lyon in Frankreich setzt man dazu seit einem Jahr auf tierische Helfer: Hunde, die auf das Erschnüffeln von Lithiumbatterien trainiert wurden (siehe „Auf den Hund gekommen“).
Wie die Überwachung von Gefahrguttransporten die Logistik nicht nur sicherer macht, sondern sogar die Grundlage für neue Geschäftsmodelle bilden kann, zeigt das Beispiel eines Chemikalienhändlers. Er rüstet seine IBC mit Sensoren aus, die ihre Messdaten online übermitteln („Datenfluss in Echtzeit“).
Zuständig für die Überwachung der Maßnahmen im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz innerhalb eines Unternehmens sind die Betriebsbeauftragten. Was dabei je nach Verantwortungsbereich zu ihren Aufgaben gehört, zeigen die Beiträge „Was tun mit Altbatterien?“ und „Immer am Ball bleiben“).
Rudolf Gebhardt, Redakteur GEFAHR/GUT