Viele Änderungen bei Lithiumbatterien
Der kommende Vorschriftenwechsel 2025 bringt Neuerungen vor allem bei Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen für Lithiumbatterien. für mehr bitte anmelden
Der kommende Vorschriftenwechsel 2025 bringt Neuerungen vor allem bei Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen für Lithiumbatterien. für mehr bitte anmelden
Ab dem 01.01.2023 ist die 64. Ausgabe der Luftverkehrsvorschriften IATA-DGR anzuwenden. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen. für mehr bitte anmelden
Zwei Sonderbestimmungen für Lithiumbatterien in den IATA-DGR verweisen auf Verpackungsanweisungen, die sich in den IATA-DGR gar nicht finden. für mehr bitte anmelden
Ab Januar 2021 gilt eine neue Verpackungsanweisung P 801 für die Beförderung von neuen und gebrauchten Nassbatterien. Die Entsorger halten die Anforderungen zu gebrauchten Akkumulatoren in dieser Form für undurchführbar. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutvorschriften Straße ändern sich zum 01.01.2021. Die Änderungen werden parallel für alle Verkehrsträger umgesetzt, im Luftverkehr ohne Übergangsfrist und im Seeverkehr verbindlich Anfang 2022. für mehr bitte anmelden
Im ADR 2021 werden die Verpackungsanweisungen P 801 und P 801a für neue und gebrauchte Nassbatterien zusammengefasst und neu formuliert. für mehr bitte anmelden
Laut Robert-Koch-Institut sind klinische Proben von Verdachtsfällen als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ der UN-Nummer 3373 zuzuordnen für mehr bitte anmelden
Auf den 16. Gefahrgut-Technik-Tagen bei der BAM in Berlin berichteten Fachleute aus Wirtschaft und Behörden von aktuellen Techniktrends und dem Stand der Entwicklung bei den Vorschriften für Verpackungen. für mehr bitte anmelden
Die 26. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen ist im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 29 erschienen für mehr bitte anmelden
Die Taschen entsprechen laut Hersteller Versapak der Verpackungsanweisung P650 und sind für eine Umgebungstemperatur von 10 bis 30 °C geeignet für mehr bitte anmelden