UPDATE: Umweltbundesamt stuft weitere Stoffe ein
Die Stoffe mit den Kenn-Nummern 1658, 5591, 9171 und 9466 werden in WGK 2 eingestuft, 1144 in WGK 3 für mehr bitte anmelden
Die Stoffe mit den Kenn-Nummern 1658, 5591, 9171 und 9466 werden in WGK 2 eingestuft, 1144 in WGK 3 für mehr bitte anmelden
Unter anderem hat das Eisenbahn-Bundesamt die Frist zur Abgabe der Meldung auf bis zu 14 Tage nach dem Stichtag verlängert für mehr bitte anmelden
Die Stoffe mit den Kenn-Nummern 9462, 9485 und 9486 werden in WGK 1 eingestuft, 5720 und 9465 sind nicht wassergefährdend. UPDATE: 8558, 8864, 8904 und 9589 in WGK 2, 8792 in WGK 3 für mehr bitte anmelden
Die Verfügung legt fest, unter welchen Bedingungen die Tierkörper oder Teile davon auf der Straße transportiert werden dürfen. für mehr bitte anmelden
Abonnenten steht nun die neueste Fassung von ADR, ADN, GGVSEB, GGVSee und GGKostV zur Verfügung für mehr bitte anmelden
Betroffen sind die Allgemeinverfügungen zur Beförderung gefährlicher unverpackter Gegenstände und zur Beförderung von ansteckungsgefährlichen Tierkörpern auf der Straße. für mehr bitte anmelden
Auch die Dokumente der Länder Bremen, Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein können nun auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums eingesehen werden. für mehr bitte anmelden
Seit über 20 Jahren sind in den Gefahrgutvorschriften die Lithiumbatterien erfasst. Trotzdem kommen die Gesetzgeber nicht zur Ruhe. für mehr bitte anmelden
Das Bundesverkehrsministerium hat die Allgemeinverfügungen zur Fahrwegbestimmung der Länder Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt auf seiner Website verlinkt für mehr bitte anmelden
Die Verfügung der Bundesanstalt legt unter anderem fest, welche Verpackungen für den Versand der Batterien verwendet werden dürfen. für mehr bitte anmelden