Schweinepest: BAM erlässt Allgemeinverfügung
Die Verfügung legt fest, unter welchen Bedingungen die Tierkörper oder Teile davon auf der Straße transportiert werden dürfen. für mehr bitte anmelden
Die Verfügung legt fest, unter welchen Bedingungen die Tierkörper oder Teile davon auf der Straße transportiert werden dürfen. für mehr bitte anmelden
Abonnenten steht nun die neueste Fassung von ADR, ADN, GGVSEB, GGVSee und GGKostV zur Verfügung für mehr bitte anmelden
Betroffen sind die Allgemeinverfügungen zur Beförderung gefährlicher unverpackter Gegenstände und zur Beförderung von ansteckungsgefährlichen Tierkörpern auf der Straße. für mehr bitte anmelden
Auch die Dokumente der Länder Bremen, Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein können nun auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums eingesehen werden. für mehr bitte anmelden
Seit über 20 Jahren sind in den Gefahrgutvorschriften die Lithiumbatterien erfasst. Trotzdem kommen die Gesetzgeber nicht zur Ruhe. für mehr bitte anmelden
Das Bundesverkehrsministerium hat die Allgemeinverfügungen zur Fahrwegbestimmung der Länder Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt auf seiner Website verlinkt für mehr bitte anmelden
Die Verfügung der Bundesanstalt legt unter anderem fest, welche Verpackungen für den Versand der Batterien verwendet werden dürfen. für mehr bitte anmelden