Was tun mit gefährlichem Leergut?
Sind IBC zwar geleert, aber noch ungereinigt, müssen beim Versand trotzdem einige Gefahrgutvorschriften beachtet werden. für mehr bitte anmelden
Sind IBC zwar geleert, aber noch ungereinigt, müssen beim Versand trotzdem einige Gefahrgutvorschriften beachtet werden. für mehr bitte anmelden
Auch leere, aber ungereinigte IBC müssen nach den Gefahrgutvorschriften behandelt werden. Ein Beispiel zeigt, wie dabei vorzugehen ist. für mehr bitte anmelden
Vier mögliche Varianten lässt das ADR für den Transport leerer ungereinigter Gefahrgut-Gebinde zu. für mehr bitte anmelden
Für den Versand leerer, ungereinigter Gefahrgutgebinde bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, abhängig von Menge, Zustand und vorherigem Inhalt. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet den Transport leerer ungereinigter Altverpackungen als Schüttgut auch in bedeckten Fahrzeugen und Containern nach Code VC1. für mehr bitte anmelden
Bei der Lagerung vor der Rückgabe bis zur Abholung und nach der Rücknahme bis zur Reinigung oder Verwertung müssen diverse Vorgaben berücksichtigt werden. für mehr bitte anmelden
Wer leere, ungereinigte Gefahrstoff- und Gefahrgutverpackungen lagert, unterliegt einem beachtlichen ordnungswidrigkeiten-, straf- und zivilrechtlichen Haftungsrisiko. für mehr bitte anmelden
Der Transport von Altverpackungen unter UN 3509 ist seit einigen Jahren klar geregelt. Fragen gibt es allerdings zu Begriffen wie „restentleert“ oder auch dazu, ob die Behälter verschlossen sein müssen. für mehr bitte anmelden
IHK Schwaben: die Eintragung UN 3509 Altverpackungen, leer, ungereinigt ist nur im Landverkehr zugelassen. für mehr bitte anmelden
Anhand der Checklisten lassen sich die gefahrgutrechtlichen Anforderungen für den Versand von leeren ungereinigten Altverpackungen der UN 3509 abarbeiten. für mehr bitte anmelden