Erleichterung für leere ungereinigte Verpackungen im Werkverkehr
IHK Schwaben: Mit der Änderung von Ausnahme 18 (S) GGAV können leere ungereinigte Verpackungen im Werkverkehr ohne Beförderungspapier transportiert werden. für mehr bitte anmelden
IHK Schwaben: Mit der Änderung von Ausnahme 18 (S) GGAV können leere ungereinigte Verpackungen im Werkverkehr ohne Beförderungspapier transportiert werden. für mehr bitte anmelden
Laut Mitteilung der IHK Schwaben liegt ein entsprechender Antrag beim UN-Gremium WP.15 vor für mehr bitte anmelden
IHK Schwaben: Bei den erforderlichen Angaben im Beförderungspapier betrifft die Beschränkung auf 1000 Liter Volumen nur Gefäße für Gase für mehr bitte anmelden
Die Industriegasehersteller haben in der Vergangenheit immer wieder Branchenlösungen initiiert, die zu gesetzlichen Anforderungen wurden. Derzeit stehen Gaserücktransporte auf der Tagesordnung. für mehr bitte anmelden
Die Vorschriften für die Lagerung leerer ungereinigter Verpackungen werden oft ignoriert, sofern sie überhaupt bekannt sind. Damit geht der Einlagerer allerdings ein großes Haftungsrisiko ein. für mehr bitte anmelden
Leere ungereinigte Verpackungen müssen bei der Rücksendung wie gefüllte behandelt werden. Welche Auswirkungen hat dies in der Praxis? für mehr bitte anmelden
IHK Schwaben: Werden ungereinigte leere Verpackungen in loser Schüttung befördert, ist laut BLFA eine Freistellung nur möglich, wenn Gefährdungen ausgeschlossen sind für mehr bitte anmelden
Mit dem ADR 2015 kommt eine weitere Möglichkeit hinzu, leere ungereinigte Verpackungen zu befördern. Gemeint sind die Regelungen in Verbindung mit der neuen UN-Nummer 3509. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung M268 erleichtert den Transport leerer ungereinigter Verpackungen der UN-Nummer 3509 für mehr bitte anmelden
Der Versand und die Beförderung leerer, ungereinigter Gefahrgutverpackungen wird ab 2015 einfacher. Das hat die Gemeinsame Tagung ADR/RID/ADN im September beschlossen. für mehr bitte anmelden