Schulung, Aus- und Weiterbildung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und dabei gefahrgutrelevante Tätigkeiten verrichten, sind in den einschlägigen Vorschriften klar geregelt. Kapitel 1.3 in den Vorschriften für Landverkehrsträger (ADR/RID/ADN) und für den Seeverkehr (IMDG-Code) sowie weitere, damit zusammenhängende Unterabschnitte führen detailliert auf, wer wie wann und wie oft unterwiesen werden muss.
Grundsätzlich sind Schulungen durchzuführen, bevor die Mitarbeiter eine derartige Tätigkeit übernehmen. Personen, die noch nicht unterwiesen sind, dürfen Gefahrgutaufgaben nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Auch Mitarbeiter, die bereits unterwiesen wurden, inzwischen aber eine andere Aufgabe bei der Gefahrgutbeförderung ausüben, müssen entsprechend neu geschult werden. Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet zu prüfen, ob die Beteiligten über eine ausreichende Unterweisung verfügen.
In diesem Dossier finden Sie chronologisch aufgelistet alle Informationen zum Thema Schulung, Aus- und Weiterbildung, die bislang auf dem Portal veröffentlicht wurden. Checklisten, Tabellen und Übersichten, die heruntergeladen und als Arbeitshilfe ausgedruckt werden können, komplettieren unseren Service für Abonnenten.
Neben einer Matrix mit den CBTA-Schulungsanforderungen sind auf der Website des Luftfahrt-Bundesamts auch eine Tätigkeitsbeschreibung sowie Anmeldeformulare verfügbar. für mehr bitte anmelden
Mit dem neuen Modul aus der Reihe „PC Professional Gefahrgut“ können Fahrschulen und Ausbilder Gefahrgutfahrer auf die Verlängerungsprüfung vorbereiten. für mehr bitte anmelden
Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN, die Deutschland und Luxemburg in dem bis Ende 2018 geltenden Muster neu ausstellen, bleiben bis Ende 2022 gültig. für mehr bitte anmelden
Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN, die Deutschland und Luxemburg in dem bis Ende 2018 geltenden Muster neu ausstellen, bleiben bis Ende 2022 gültig. für mehr bitte anmelden
Das Lehrbuch ist für die Schulung von Fahrern und Verladepersonal konzipiert, die Gliederung ist auf den „Ausbildungsnachweis Ladungssicherung“ des VDI abgestimmt. für mehr bitte anmelden
Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger können nach Paragraf 11 ChemVerbotsV Online-Kurse als Fortbildung zum Sachkundenachweis anerkannt werden. für mehr bitte anmelden
Mit dem Leitfaden „Training“ will der Verband der Chemischen Industrie eine Hilfestellung zur Umsetzung der Anforderungen nach des Kapitel 1.3 und 1.10 ADR bieten für mehr bitte anmelden
Das derzeitige Pilotprojekt der IHKs zu Onlineschulungen für angehende Gefahrgutbeauftragte soll zu einer dauerhaften Einrichtung werden. für mehr bitte anmelden
Das neue Modul aus der Softwarereihe „PC Professional Gefahrgut“ ermöglicht es Fahrschulen und Ausbildern, die Schulung abwechslungsreich und informativ zu gestalten. für mehr bitte anmelden