Die Pflicht ruft
Auch für Empfänger und Entlader gefährlicher Güter sieht die Gefahrgutverordnung GGVSEB verschiedene Pflichten vor. für mehr bitte anmelden
Auch für Empfänger und Entlader gefährlicher Güter sieht die Gefahrgutverordnung GGVSEB verschiedene Pflichten vor. für mehr bitte anmelden
Das Befüllen und Entleeren von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen ist in der Chemischen Industrie, der Petrochemie und in der Entsorgungsbranche ein täglicher Prozess. für mehr bitte anmelden
Die Funktion des Entladers ist gefahrgutrechtlich noch neu. Entsprechend häufig wird nach seinen Merkmalen und Pflichten gefragt. für mehr bitte anmelden
Wartezeiten bei der Be- und Entladung von LKW sind eher die Regel als die Ausnahme. Um Kosten durch Zeitverlust zu vermeiden, sollten Spediteure mit dem Warenempfänger ein Standgeld vereinbaren. für mehr bitte anmelden