12. GGÄndV liegt dem Bundesrat vor
Mit der 12. Gefahrgut-Änderungsverordnung sollen insbesondere die Vorschriften des IMDG-Codes, 39. Amendment, in deutsches Recht umgesetzt werden. für mehr bitte anmelden
Mit der 12. Gefahrgut-Änderungsverordnung sollen insbesondere die Vorschriften des IMDG-Codes, 39. Amendment, in deutsches Recht umgesetzt werden. für mehr bitte anmelden
Die Änderungsverordnung soll den IMDG-Code sowie Änderungen weiterer internationaler Codes über die Beförderung gefährlicher Güter in Kraft setzen. für mehr bitte anmelden
Die BAM hat die aktuellen Prüfstellen nach GGVSee mit Adressen, Kontaktdaten und Stempelbildern auf ihrer Homepage veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Die Durchführungsrichtlinien erläutern die Bestimmungen der Gefahrgutverordnung See für mehr bitte anmelden
Abonnenten steht nun die neueste Fassung von ADR, ADN, GGVSEB, GGVSee und GGKostV zur Verfügung für mehr bitte anmelden
Das Bundesverkehrsministerium hat einige redaktionelle Änderungen der Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. für mehr bitte anmelden
Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen und Neufassung der GGVSee in Kraft getreten für mehr bitte anmelden
Die Anpassung dient der Inkraftsetzung des IMDG-Codes in der Fassung des 38. Amendments und der Änderungen weiterer internationaler Codes für mehr bitte anmelden
Auf den 27. Münchner Gefahrguttagen stellten die Referenten die Neuheiten im Gefahrgutrecht vor und berichteten über ihre Erfahrungen in der Praxis. | Speakers at the 27th Munich Hazardous Goods Conference introduced the new features in the legislation on hazardous goods and reported on their experience. für mehr bitte anmelden
Bis zur Neufassung von GGVSee und GGVSEB werden Verstöße gegen diese Verordnungen als Folge der Anwendung des neuen IMDG-Codes sowie des neuen ADR/RID/ADN nicht geahndet. für mehr bitte anmelden