Versender und Verpacker: Schwierige Aufgabe
Versender und Verpacker müssen im Seeverkehr viele Pflichten erfüllen – unter Berücksichtigung des CTU-Codes und der GGVSee für mehr bitte anmelden
Versender und Verpacker müssen im Seeverkehr viele Pflichten erfüllen – unter Berücksichtigung des CTU-Codes und der GGVSee für mehr bitte anmelden
Viele Reedereien verlangen in der IMO-Erklärung Angaben, die über die GGVSee und den IMDG-Code hinausgehen. Dahinter stecken meist Forderungen der Seehäfen. für mehr bitte anmelden
Statt auf das Bundesamt für Strahlenschutz wird nun auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit verwiesen für mehr bitte anmelden
Im Verkehrsblatt Heft 13 vom 15. Juli sind die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See erschienen für mehr bitte anmelden
Das Bundesverkehrsministerium hat die neue Fassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. für mehr bitte anmelden
Aufgrund der neu gefassten GGVSee hat der DIHK den Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten überprüft und angepasst für mehr bitte anmelden
Die neue Fassung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen ist neu strukturiert worden und führt die Funktion des Empfängers ein. für mehr bitte anmelden
Die achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen wird in den nächsten Wochen im Verkehrsausschuss des Bundesrats erörtert für mehr bitte anmelden
Auf dem Wasser gelten eigene Regeln. Das zeigt sich auch in der notwendigen Dokumentation zu begrenzten Mengen, Meeresschadstoffen oder der Stellung des technischen Namens. für mehr bitte anmelden
Das Bundesverkehrsministerium hat die siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht für mehr bitte anmelden