IMDG-Code: Deutsche Übersetzung veröffentlicht
Im aktuellen Verkehrsblatt wurde die amtliche deutsche Übersetzung des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Im aktuellen Verkehrsblatt wurde die amtliche deutsche Übersetzung des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Im Verkehrsblatt 23/2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Bekanntmachung des IMDG-Code in der Fassung des Amendments 42-24 veröffentlicht. Der neue IMDG-Code tritt offiziell am 1. Januar 2026 in Kraft. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgut-Vorschriften 2025 sind jetzt auch online verfügbar. Auf dem Portal www.fokus-gefahrgut.de sind ADR und RID in der ab dem 1. Januar 2025 gültigen Fassung jetzt hinterlegt. für mehr bitte anmelden
Die Firmengruppe IRI hat das ab 2026 verpflichtende Gefahrgut-Regelwerk für den Seeverkehr mit den markierten Änderungen auf ihrer Homepage veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Sowohl im Luftverkehr als auch im Seeverkehr stehen für 2025 und 2026 Änderungen in den Gefahrgutvorschriften an – die nur für diese Verkehrsträger gelten. für mehr bitte anmelden
Im aktuellen Verkehrsblatt hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein Korrigendum zur deutschen Übersetzung des IMDG-Codes bekannt gegeben. für mehr bitte anmelden
Das Amendment 41-22 darf bis zum 31.12.2025, das Amendment 42-24 parallel dazu ab dem 1.1.2025 freiwillig genutzt werden für mehr bitte anmelden
Das Bundesverkehrsministerium hat den EmS-Leitfaden an das 41. Amendment des IMDG-Codes angepasst. für mehr bitte anmelden
Laut Beraterfirma GBK soll eine neue Sondervorschrift regeln, wann und wie Trenngruppen im Beförderungsdokument für den Seeverkehr anzugeben sind. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Januar 2024 ist es vorgeschrieben, dass verpackte gefährliche Güter, die mit Seeschiffen befördert werden, ausschließlich gemäß dem IMDG-Code in der Fassung des Amendment 41-22 transportiert werden müssen. für mehr bitte anmelden