IMDG-Code: Amendment 42-24 verfügbar
Die Firmengruppe IRI hat das ab 2026 verpflichtende Gefahrgut-Regelwerk für den Seeverkehr mit den markierten Änderungen auf ihrer Homepage veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Die Firmengruppe IRI hat das ab 2026 verpflichtende Gefahrgut-Regelwerk für den Seeverkehr mit den markierten Änderungen auf ihrer Homepage veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Sowohl im Luftverkehr als auch im Seeverkehr stehen für 2025 und 2026 Änderungen in den Gefahrgutvorschriften an – die nur für diese Verkehrsträger gelten. für mehr bitte anmelden
Im aktuellen Verkehrsblatt hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein Korrigendum zur deutschen Übersetzung des IMDG-Codes bekannt gegeben. für mehr bitte anmelden
Das Amendment 41-22 darf bis zum 31.12.2025, das Amendment 42-24 parallel dazu ab dem 1.1.2025 freiwillig genutzt werden für mehr bitte anmelden
Das Bundesverkehrsministerium hat den EmS-Leitfaden an das 41. Amendment des IMDG-Codes angepasst. für mehr bitte anmelden
Laut Beraterfirma GBK soll eine neue Sondervorschrift regeln, wann und wie Trenngruppen im Beförderungsdokument für den Seeverkehr anzugeben sind. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Januar 2024 ist es vorgeschrieben, dass verpackte gefährliche Güter, die mit Seeschiffen befördert werden, ausschließlich gemäß dem IMDG-Code in der Fassung des Amendment 41-22 transportiert werden müssen. für mehr bitte anmelden
Kapitän a.D. Uwe Kraft erklärt im Fachartikel wie Brände auf Frachtschiffen durch intelligente Brandschutzsysteme besser vermieden werden können. für mehr bitte anmelden
Die Änderungen in den Vorschriften des Amendment 41-22 für den Seeverkehr sind zumeist redaktioneller Art. für mehr bitte anmelden
Die Aufnahme des Online-Seminars "Versand gefährlicher Güter über See" ist für Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT jetzt auf www.fokus-gefahrgut.de, Rubrik Arbeitshilfen, Tutorials/Anleitungen abrufbar. für mehr bitte anmelden