12. GGÄndV liegt dem Bundesrat vor
Mit der 12. Gefahrgut-Änderungsverordnung sollen insbesondere die Vorschriften des IMDG-Codes, 39. Amendment, in deutsches Recht umgesetzt werden. für mehr bitte anmelden
Mit der 12. Gefahrgut-Änderungsverordnung sollen insbesondere die Vorschriften des IMDG-Codes, 39. Amendment, in deutsches Recht umgesetzt werden. für mehr bitte anmelden
Die Änderungsverordnung soll den IMDG-Code sowie Änderungen weiterer internationaler Codes über die Beförderung gefährlicher Güter in Kraft setzen. für mehr bitte anmelden
Die BAM hat die aktuellen Prüfstellen nach GGVSee mit Adressen, Kontaktdaten und Stempelbildern auf ihrer Homepage veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Die Vorschriften für den Seetransport sind im Gefahrgut-Arbeitsportal nun auf dem Stand des aktuellen Amendments 39-18 für mehr bitte anmelden
Der IMDG-Code Amendment 39-18 gilt ab dem 1. Januar 2020, kann aber freiwillig bereits ab dem 1. Januar 2019 angewendet werden. für mehr bitte anmelden
Die US-Behörden wollen keine Maßnahmen gegen Beförderer ergreifen, die Ausgabe 2019-2020 der ICAO-T.I. und Amendment 39-18 des IMDG-Codes anwenden für mehr bitte anmelden
Die Vorträge der Veranstaltung können von der Website der Nutzfahrzeugmesse IAA heruntergeladen werden für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Januar 2019 ist es wieder soweit. Eine neue Ausgabe des IMDG-Codes liegt vor und darf freiwillig angewendet werden. für mehr bitte anmelden
Die IMO hat eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Neuerung im Amendment 39-18 in Englisch veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Die Änderungen in den Regelwerken für Straße, Schiene und Binnenschiff sind in deutscher Sprache verfügbar für mehr bitte anmelden