IMDG-Code: Amendment 40-20 erst ab Juni 2022 verpflichtend
Das Amendment 39-18 des IMDG-Codes für den Seeverkehr kann noch bis zum 31. Mai 2022 genutzt werden. für mehr bitte anmelden
Das Amendment 39-18 des IMDG-Codes für den Seeverkehr kann noch bis zum 31. Mai 2022 genutzt werden. für mehr bitte anmelden
Die Versionen ADN 2021 und Amendment 40-20 sind nun in das Arbeitsportal integriert. für mehr bitte anmelden
Auf der Website des Bundesverkehrsministeriums steht die deutsche Fassung der neuen Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr bereit. für mehr bitte anmelden
Praxisnah und zugeschnitten auf die individuelle Erfahrung erlernen Teilnehmer im digitalen Schulungsraum alle wichtigen Details für einen regelkonformen Versand von Lithiumbatterien. für mehr bitte anmelden
Das Bundesverkehrsministerium hat das Amendment 40-20 der internationalen Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr im Verkehrsblatt bekannt gemacht. für mehr bitte anmelden
Im Jahr 2019 wurde für Lithiumbatterien, die in Güterbeförderungseinheiten wie Lkw oder Container eingebaut sind, eine eigene UN-Nummer eingeführt. für mehr bitte anmelden
Mit überwiegend redaktionellen Änderungen, einzelnen Konzentrationsangaben und Begriffserweiterungen wurde die deutsche Übersetzung des IMDG-Code dem englischen Original angepasst. für mehr bitte anmelden
Die Final Rule HM-215O harmonisiert die Hazardous Materials Regulations mit IMDG-Code, ICAO-T.I. und UN-Modellvorschriften für mehr bitte anmelden
Neben den Corrigenda zum Amendment 39-19 der Seeverkehrsvorschriften gibt es auch Korrekturen zum IGC-Code, zu SOLAS und zum IGF-Code für mehr bitte anmelden
Mit der 12. Gefahrgut-Änderungsverordnung werden insbesondere die Vorschriften des IMDG-Codes, 39. Amendment, in deutsches Recht umgesetzt. für mehr bitte anmelden