12. GGÄndV im Bundesrat beschlossen
Mit der 12. Gefahrgut-Änderungsverordnung werden insbesondere die Vorschriften des IMDG-Codes, 39. Amendment, in deutsches Recht umgesetzt. für mehr bitte anmelden
Mit der 12. Gefahrgut-Änderungsverordnung werden insbesondere die Vorschriften des IMDG-Codes, 39. Amendment, in deutsches Recht umgesetzt. für mehr bitte anmelden
Mit der 12. Gefahrgut-Änderungsverordnung sollen insbesondere die Vorschriften des IMDG-Codes, 39. Amendment, in deutsches Recht umgesetzt werden. für mehr bitte anmelden
IHK Schwaben: Werden ungereinigte leere Verpackungen in loser Schüttung befördert, ist laut BLFA eine Freistellung nur möglich, wenn Gefährdungen ausgeschlossen sind für mehr bitte anmelden
Aufgrund zweier Vorfälle mahnt der IMO-Unterausschuss CCC auch bei nicht gefährlichem ammoniumnitrathaltigem Düngemittel die Einhaltung der Sicherheitsprinzipien an für mehr bitte anmelden
Die Änderungen wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 für die Binnenschifffahrt für mehr bitte anmelden
Im Verkehrsblatt wurden die Änderungen des internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See bekannt gemacht für mehr bitte anmelden
Die Korrektur der Binnenschifffahrtsvorschriften betrifft einige redaktionelle Änderungen sowie inhaltliche Ergänzungen der Sondervorschriften 656 und 665 für mehr bitte anmelden
Mit dem Vorschriftenwechsel zum 1. Januar hat es einige Änderungen bei Gefahrgutverpackungen, Großverpackungen, Bergungsverpackungen sowie IBC und deren Kennzeichnung gegeben. Eine Übersicht. für mehr bitte anmelden
Der Untersuchungsbericht zur Brandursache auf dem Containerschiff Flaminia führt dazu, dass zum Jahreswechsel neue UN-Nummern für polymerisierende Stoffe eingeführt werden – auch im ADR 2017. für mehr bitte anmelden
Die gesetzlichen Neuerungen im Gefahrgutbereich waren Schwerpunktthema der 26. Münchner Gefahrguttage vom 2. bis zum 4. Mai für mehr bitte anmelden