Schulung, Aus- und Weiterbildung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und dabei gefahrgutrelevante Tätigkeiten verrichten, sind in den einschlägigen Vorschriften klar geregelt. Kapitel 1.3 in den Vorschriften für Landverkehrsträger (ADR/RID/ADN) und für den Seeverkehr (IMDG-Code) sowie weitere, damit zusammenhängende Unterabschnitte führen detailliert auf, wer wie wann und wie oft unterwiesen werden muss.
Grundsätzlich sind Schulungen durchzuführen, bevor die Mitarbeiter eine derartige Tätigkeit übernehmen. Personen, die noch nicht unterwiesen sind, dürfen Gefahrgutaufgaben nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Auch Mitarbeiter, die bereits unterwiesen wurden, inzwischen aber eine andere Aufgabe bei der Gefahrgutbeförderung ausüben, müssen entsprechend neu geschult werden. Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet zu prüfen, ob die Beteiligten über eine ausreichende Unterweisung verfügen.
In diesem Dossier finden Sie chronologisch aufgelistet alle Informationen zum Thema Schulung, Aus- und Weiterbildung, die bislang auf dem Portal veröffentlicht wurden. Checklisten, Tabellen und Übersichten, die heruntergeladen und als Arbeitshilfe ausgedruckt werden können, komplettieren unseren Service für Abonnenten.
Worauf bei der Schulung von Tankwagenfahrern besonders geachtet werden sollte, erläutert Polizeihauptkommissar und Gefahrgutspezialist Mario Gaede an Beispielen aus seiner Kontrollpraxis. für mehr bitte anmelden
Nicht in allen Fällen müssen LKW-Fahrer, die Gefahrgüter transportieren, im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Eine Schulung ist trotzdem erforderlich. für mehr bitte anmelden
Änderungen in den Normen und Richtlinien zur Ladungssicherung verändern auch die Inhalte der Schulungen. Dies führt in der Praxis oft zu Verwirrungen, wenn Werte unterschiedlich definiert werden. für mehr bitte anmelden
Wer für die Ladungssicherung verantwortlich ist, muss entsprechend ausgebildet sein. Die einzelnen Richtlinien setzen ihre Schwerpunkte allerdings bei unterschiedlichen Themen. für mehr bitte anmelden
In der Übersicht des Luftfahrt-Bundesamts sind alle Anbieter aufgeführt, die eine Zulassung gemäß ICAO-T.I. Part 1 Chapter 4 besitzen für mehr bitte anmelden
In den ADR-Ländern müssen sich angehende Gefahrgutbeauftragte einer Schulung mit anschließender Prüfung unterziehen, um in dieser Funktion tätig werden zu können. Die Bandbreite an Schulungsdauer und Quote der richtigen Antworten variiert dabei von Land zu Land. Über die Qualität der Ausbildung sagt dies wenig aus. / In the ADR countries prospective safety advisers must undergo a training and subsequent examination in order to be active in this function. The range of training duration and rate of correct answers varies from country to country. About the quality of education it says little. für mehr bitte anmelden
Der Siegburger Gefahrgutexperte übergibt die Moderation der Münchner Gefahrguttage an Jörg Holzhäuser und verlässt den Gefahr/gut-Fachbeirat. für mehr bitte anmelden