Sondervorschriften richtig anwenden
In Kapitel 3.3 ADR und IMDG-Code sind sie zu finden, in Spalte 6 der Gefahrguttabelle steht, bei welchen UN-Nummern sie zu beachten sind: die Sondervorschriften. Sie betreffen einen großen Bereich des Gefahrguttransports. Dazu gehören etwa Beförderungsverbote, Freistellungen von Vorschriften, Erläuterungen zur Klassifizierung oder zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften.
In einem Online-Seminar am 7. Februar (Link nicht mehr aktiv) von 10 bis 11.30 Uhr erklärt Gefahrgutberater Uwe Hildach, wann Sondervorschriften beachtet werden müssen und wie sie richtig anzuwenden sind. Themenschwerpunkte dabei sind
- Muss ich oder darf ich? Anwendung der Sondervorschriften aus Spalte 6 der Gefahrguttabelle
- Wann können Freistellungen angewandt werden.
Beispiele für Freistellungen - Besondere Sondervorschriften:
- Tanktransporte
- Kennzeichnung
- Beförderungspapier
- Lithiumbatterien
Die Teilnahme am Webinar ist für alle Abonnenten des Fachinfopakets Gefahr/gut kostenlos. Allerdings ist vorab eine Anmeldung erforderlich (Link nicht mehr aktiv) damit die Zugangsdaten übersandt werden können. Für Nicht-Abonnenten beträgt die Teilnahmegebühr 79 Euro plus MwSt. Kollegen aus dem gleichen Unternehmen können zum Sonderpreis von 49 Euro plus MwSt. teilnehmen. (gh/gh)
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