Polen aktualisiert Liste der sonstigen zuständigen Behörden
In der Übersicht auf der UNECE-Website sind die sonstigen für Gefahrgut zuständigen Behörden gemäß Abschnitt 1.8.4 ADR aufgeführt. für mehr bitte anmelden
In der Übersicht auf der UNECE-Website sind die sonstigen für Gefahrgut zuständigen Behörden gemäß Abschnitt 1.8.4 ADR aufgeführt. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung M346 vereinfacht den Transport von Verpackungsrückständen und festen, verfestigten und flüssigen Farbresten, die M347 die Beförderung des Affenpockenvirus. für mehr bitte anmelden
In der Liste sind die Kontaktdaten der Behörden und Organisationen genannt, die für Themen rund um den Gefahrguttransport zuständig sind. für mehr bitte anmelden
Je nachdem, ob Gefahrgüter befördert oder aber Gefahrstoffe gelagert werden, bestimmen unterschiedliche Regelungen, ob, und wenn ja, welche und wie viele Feuerlöscher in greifbarer Nähe sein sollten. für mehr bitte anmelden
In der Richtlinie (EU) 2022/1999 ist festgelegt, dass ein repräsentativer Anteil der Gefahrguttransporte auf der Straße Kontrollen unterzogen wird. für mehr bitte anmelden
Die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) präsentiert einen Leitfaden, der das Erstzulassungsdatum von Straßenfahrzeugen festlegt. für mehr bitte anmelden
Nach rund 1900 Verstößen im Jahr 2020 meldet das Bundesamt für Güterverkehr für 2021 einen Anstieg auf rund 2100. für mehr bitte anmelden
In einem Gefahrgut-Symposium werden aktuelle Entwicklungen im Gefahrgutrecht auf der Hannover Messe diskutiert. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung M346 über die Beförderung von Farbresten (Abfall) vereinfacht den Transport von Verpackungsrückständen und festen, verfestigten und flüssigen Farbresten im Straßenverkehr. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung M346 über die Beförderung von Farbresten (Abfall) vereinfacht den Transport von Verpackungsrückständen und festen, verfestigten und flüssigen Farbresten im Straßenverkehr. für mehr bitte anmelden