Schulung, Aus- und Weiterbildung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und dabei gefahrgutrelevante Tätigkeiten verrichten, sind in den einschlägigen Vorschriften klar geregelt. Kapitel 1.3 in den Vorschriften für Landverkehrsträger (ADR/RID/ADN) und für den Seeverkehr (IMDG-Code) sowie weitere, damit zusammenhängende Unterabschnitte führen detailliert auf, wer wie wann und wie oft unterwiesen werden muss.
Grundsätzlich sind Schulungen durchzuführen, bevor die Mitarbeiter eine derartige Tätigkeit übernehmen. Personen, die noch nicht unterwiesen sind, dürfen Gefahrgutaufgaben nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Auch Mitarbeiter, die bereits unterwiesen wurden, inzwischen aber eine andere Aufgabe bei der Gefahrgutbeförderung ausüben, müssen entsprechend neu geschult werden. Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet zu prüfen, ob die Beteiligten über eine ausreichende Unterweisung verfügen.
In diesem Dossier finden Sie chronologisch aufgelistet alle Informationen zum Thema Schulung, Aus- und Weiterbildung, die bislang auf dem Portal veröffentlicht wurden. Checklisten, Tabellen und Übersichten, die heruntergeladen und als Arbeitshilfe ausgedruckt werden können, komplettieren unseren Service für Abonnenten.
Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN, die Deutschland und Luxemburg in dem bis Ende 2018 geltenden Muster neu ausstellen, bleiben bis Ende 2022 gültig. für mehr bitte anmelden
Nach den Vorgaben der internationalen Organisation für Zivilluftfahrt (ICAO) werden Personen, die am Gefahrgut-Transport beteiligt sind, nach den individuellen Bedürfnissen geschult. für mehr bitte anmelden
Gefahrgutunterweisungen von Mitarbeitern werden von Führungskräften oft als nebensächlich abgetan. Dabei sind sorgfältig durchgeführte Unterweisungen ein Garant gegen unliebsame Überraschungen. für mehr bitte anmelden
Beauftragte Personen müssen vor der Übernahme von Aufgaben und Pflichten entsprechend ihren Verantwortungsbereichen unterwiesen werden. für mehr bitte anmelden
Die Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat allen Staaten eine neue Schulungsform für die Beförderung gefährlicher Güter verordnet. Die Übergangsfrist endet Ende Dezember – auch in der Schweiz. für mehr bitte anmelden
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Laut IHK Schwaben unterliegen Geschäftsführer oder selbstfahrende Unternehmer nicht der Unterweisungspflicht nach Kapitel 1.3 ADR. für mehr bitte anmelden
Zu den Ausbildungspunkten gehört es, die nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften sowie die Klassifizierung gefährlicher Güter zu beachten. für mehr bitte anmelden