Beauftragte Person: Gut handeln für andere
Die Gefahrgutvorschriften definieren Beteiligte an der Beförderung und bestimmen deren Pflichten. Wie beauftragte Personen in einem Unternehmen zu identifizieren sind. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutvorschriften definieren Beteiligte an der Beförderung und bestimmen deren Pflichten. Wie beauftragte Personen in einem Unternehmen zu identifizieren sind. für mehr bitte anmelden
Das Gefahrgutrecht erlegt einem Unternehmen diverse Pflichten bei der Beförderung auf. Damit alle Beteiligten ihrer Verantwortung nachkommen können, sollten diese Pflichten eindeutig delegiert werden. für mehr bitte anmelden
Auf dem Weg zu einem wirksamen Gefahrgutmanagement sind nicht nur Pflichten und Haftungsfragen zu klären, die Aufgaben müssen auch rechtssicher organisiert und delegiert werden. für mehr bitte anmelden
Alle an einer Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen müssen entsprechend ihrer Funktion geschult und unterwiesen werden. Die Grundlagen hierfür liefern die verschiedenen Regelwerke. für mehr bitte anmelden
Beauftragte Personen übernehmen in Ernstfall die Verantwortung, trotzdem ist ihre Schulung weniger geregelt als die des Gb. für mehr bitte anmelden
Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gilt gegenüber Behörden in Sachen Gefahrgut als verantwortliche Person im Unternehmen. für mehr bitte anmelden
Unzureichende Mitarbeiterunterweisungen sind immer wieder zu beklagen. Was und wie muss für den Gefahrguttransport geschult werden? für mehr bitte anmelden