Polen: Immer noch Unklarheit beim Beförderungspapier
Laut Eisenbahnverband UIC sind verschiedene polnische Behörden der Auffassung, das neue Energiegesetz gelte uneingeschränkt, weswegen der Eigentümer eines Gefahrguts auch im internationalen Verkehr eingetragen werden müsse. für mehr bitte anmelden