BLFA: Weiterhin kein Beförderungspapier im Werkverkehr gefordert
Nach Information der IHK Schwaben hat der Bund-Länder-Fachausschuss Gefahrgut bestätigt, dass im Werkverkehr gemäß Ausnahme 18 (S) GGAV auf ein Beförderungspapier verzichtet werden kann für mehr bitte anmelden