Binnenschifffahrt: Bestimmte Verstöße werden nicht geahndet
Die Behörden verzichten derzeit auf die Verfolgung von Verstößen gegen die GGVSEB bei bestimmten Gefahrgutbeförderungen aus n.a.g.-Einträgen für Gemische mit den UN-Nummern 1267, 1268, 1863, 1993 und 3295 für mehr bitte anmelden