ADR

12.05.2020 Meldung

Die Neuerungen im ADR 2021 per Webinar vorgestellt

Am 15. Juni erklärt Gefahrgutberater Uwe Hildach online alle Neuerungen und Änderungen, die mit dem Vorschriftenwechsel wirksam werden
Gefahrzettel Klasse 3 und 8 1200

Zum 1. Januar 2021 wird das ADR 2021 in Kraft treten.

©Foto: Rudolf Gebhardt

Auch in Zeiten der Coronakrise gilt: das ADR 2021 wird pünktlich zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Im Rahmen des Onlineseminars „Alle Jahre wieder – Neuerungen ADR 2021“ (Link nicht mehr aktiv) erklärt Gefahrgutberater Uwe Hildach am 15. Juni von 14 bis 15 Uhr alle Neuerungen und Änderungen, die damit auf die Verantwortlichen in den Unternehmen zukommen.

Zu den Themen des Webinars gehören unter anderem:

  • Neue UN-Nummern
  • Neue Regeln für Datenlogger/Tracker
  • Doppelkennzeichnung von Gefahrgutverpackungen
  • Aktualisierte Verpackungsanweisungen, wichtig für Verpacker
  • Geändertes Kennzeichen für „kleine“ Lithiumbatterien
  • Neuerungen zum Beförderungspapier
  • Wichtige Änderungen der Sondervorschrift CV 36

Die Teilnahmegebühr beträgt 79 Euro plus MWSt. Für alle Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT ist das Webinar kostenlos, allerdings ist vorab eine Registrierung erforderlich. Weitere Personen aus dem gleichen Unternehmen dürfen zum ermäßigten Preis von 49 Euro plus MWSt. teilnehmen. (gg/gh)

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