Lang-LKW: Verbot gilt auch bei begrenzten Mengen
Laut IHK Schwaben gilt das Verbot der Beförderung gefährlicher Güter in Lastwagen mit Überlänge auch für Einheiten mit begrenzten Mengen, die nach Abschnitt 3.4.13 ADR kennzeichnungspflichtig sind für mehr bitte anmelden