Versandstücke: Zur Prüfung verpflichtet
Die BAM-GGR 016 beschreibt Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Verpackungen für nicht zulassungspflichtige Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gibt in dieser Gefahrgutregel Hinweise für Hersteller und Anwender. für mehr bitte anmelden