Luftfracht: IATA aktualisiert Kontrolllisten
Auf der Homepage der Luftfahrtvereinigung stehen die Gefahrgut-Kontrolllisten auf dem Stand der 58. Ausgabe der Dangerous Goods Regulations auf Englisch zur Verfügung für mehr bitte anmelden
Auf der Homepage der Luftfahrtvereinigung stehen die Gefahrgut-Kontrolllisten auf dem Stand der 58. Ausgabe der Dangerous Goods Regulations auf Englisch zur Verfügung für mehr bitte anmelden
Statt auf das Bundesamt für Strahlenschutz wird nun auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit verwiesen für mehr bitte anmelden
Die Richtlinie zur Bauartzulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe und anderer ist im Verkehrsblatt erschienen für mehr bitte anmelden
Nur noch 14 Tage bis zur Veranstaltung: Auf den 5. RAM-Behältersicherheitstagen klären Experten der BAM Fragen zur Sicherheit von Transport- und Lagerbehältern. für mehr bitte anmelden
Um radioaktive Stoffe befördern zu dürfen, müssen Kraftfahrer nicht nur den Aufbaukurs Klasse 7 erfolgreich absolvieren, sie sollten auch einige Voraussetzungen mitbringen. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel 016 beschreibt Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen nicht zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe für mehr bitte anmelden
Die Europäische Kommission hält eine Einigung im Gesetzgebungsverfahren bei der Registrierung der Beförderer von radioaktiven Stoffen für nicht absehbar. für mehr bitte anmelden
Zwei Jahre nach dem Fund eines stark verrosteten Fasses mit radioaktiven Abfällen im Kernkraftwerk Brunsbüttel werden jetzt alle Fässer in den unterirdischen Lager- und Stellplätzen überprüft. für mehr bitte anmelden
Änderungen in den Hazardous Materials Regulations sollen die US-Vorschriften für den Transport radioaktiver Materialien mit internationalen Standards harmonisieren für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel 017 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung bildet einen Leitfaden für die Prüfung und Zulassung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form für mehr bitte anmelden