Reinigungsprodukte richtig lagern und transportieren

Neuer IHO-Leitfaden zum Thema "Lagerung und Transport von Reinigungsprodukten".
©Foto: IHODer Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) hat einen Leitfaden zur Lagerung und zum Transport von Reinigungsprodukten für Anwender herausgebracht. Der 36-seitige Ratgeber beinhalte und vereinfache wichtige Informationen, unter anderem aus der DGUV-Information 213-085, und decke somit alle wichtigen Punkte für die Reinigungs- und Pflegemittel ab, wie die IHO mitteilt.
Die DGUV-Information 213-085 (5) zur Lagerung von Gefahrstoffen fasst den Stand der Technik bei der Lagerung von Gefahrstoffen sowie begleitenden Tätigkeiten zusammen. Sie basiert auf den technischen Regeln für Gefahrstoffe "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (TRGS 510) (6).
Ob es sich bei einem gelagerten Stoff um einen Gefahrstoff handelt, ist in der Deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (1) geregelt, die auf der europäischen CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) (2) und der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (16) basiert. Zudem müssen die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (3) sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) (4) umgesetzt werden, wofür die Wassergefährdungsklasse des jeweiligen Produktes als Basis dient. Hier kommen Sie direkt zum PDF-Leitfaden. (gg/tm)
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