Gar nicht wichtig genug nehmen kann man die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter, die mit gefährlichen Gütern umgehen. Schließlich hängt es von der Qualität ihrer Arbeit ab, ob ein Transport sicher und vorschriftsgemäß an seinen Bestimmungsort gelangt oder ob es zu Vorfällen mit Gefahren für Menschen und Umwelt kommt. Von den Folgen für das Unternehmen und die Verantwortlichen ganz zu schweigen. Manche Firmen installieren deshalb ein eigenes Gefahrgut-Management, um ihrer Organisations- und Aufsichtspflicht nachzukommen (siehe den Beitrag „Das Prinzip Mercedes-Benz“).
An erster Stelle steht natürlich der Gefahrgutbeauftragte selbst, der eine ausführliche Grundschulung benötigt, um bei einer IHK die Prüfung ablegen zu können. Als Hilfe bei der Vorbereitung haben einige Anbieter gedruckte und digitale Lösungen entwickelt (siehe „Gut vorbereitet“).
Auch wenn das ADR einheitliche Vorgaben setzt, unterscheidet sich die Fahrerschulung in Österreich von der Ausbildung in Deutschland („Spezielles Punktesystem“). Im Schienenverkehr müssen laut RID zudem Triebfahrzeugführer, Rangierer, Wagenmeister und Fahrdienstleiter mit den entsprechenden Anweisungen versorgt werden („Für jeden etwas dabei“).
Regelmäßig zu schulen sind Mitarbeiter schließlich in der Ladungssicherung. Eine Richtlinie kann helfen, Standards festzulegen, mit denen sich die Abläufe vereinfachen und besser kontrollieren lassen („Richtlinie für den Hausgebrauch“). Und die Erlaubnis, Schulungen im virtuellen Raum durchzuführen, bringt neue Möglichkeiten und Erleichterungen, wie das Beispiel CBTA im Luftverkehr zeigt („Vorteil Virtual Classroom“).
Ganze vier Seiten umfasste die erste europäische Gesetzgebung zum Inverkehrbringen von Batterien. Mitte 2023 wurde die Richtlinie durch eine Verordnung ersetzt. für mehr bitte anmelden
Um die Aufsichtspflicht im Unternehmen zu gewährleisten, arbeiten die Unternehmensleitung und das Team um den Gefahrgutbeauftragten Fabian-Alexander Polonius mit einer klaren Aufgabenverteilung. für mehr bitte anmelden
Zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten gibt es neben Druckwerken mittlerweile auch einige digitale Lösungen. Fünf Angebote im Kurztest. für mehr bitte anmelden
Auch in Österreich müssen Gefahrgutfahrer nach den Vorschriften des ADR geschult werden. Allerdings gibt es Unterschiede zur Schulung in Deutschland. Gefahrgut-Experte Mario Gaede berichtet von seinen Erfahrungen. für mehr bitte anmelden
Arbeitsanweisungen und Unterweisungen im Eisenbahnverkehr unterscheiden sich sowohl inhaltlich als auch personell deutlich von den Vorgaben im Straßenverkehr. für mehr bitte anmelden
Eine Richtlinie kann dazu beitragen, verlässliche Mindeststandards hinsichtlich der Ladungssicherung und der fahrzeugeigenen Sicherungsmittel zu gewährleisten. für mehr bitte anmelden
Web-Schulungen im virtuellen Klassenzimmer bieten einige Vorteile gegenüber körperlicher Anwesenheit. Ein gutes Beispiel dafür sind Schulungen für den Luftverkehr gemäß CBTA. mehr
Das Luftfahrt-Bundesamt genehmigt Schulungen der meisten CBTA-Module auch als Webinar, wobei Ausbildende und Teilnehmende einige Vorgaben zu beachten haben. mehr
Das Gefahrgutrecht kennt etliche Regeln zu Kennzeichnungen. Gut zu wissen: Mangelhaft entfernte Placards sind Gegenstand einer Ordnungswidrigkeit und schaden oft den Oberflächen. für mehr bitte anmelden
Sieben neue Fragen zu Beförderungen mit Schüttgut- oder Tankschiffen erweitern den Fragenkatalog der Gefahrgutbeauftragtenprüfung. für mehr bitte anmelden