SV 188: Mit den Kleinen unterwegs
Der Löwenanteil an Gefahrgutsendungen mit Lithiumbatterien wird über eine Sondervorschrift verschickt. Ohne besondere Regeln geht es auch hier nicht. für mehr bitte anmelden
Der Löwenanteil an Gefahrgutsendungen mit Lithiumbatterien wird über eine Sondervorschrift verschickt. Ohne besondere Regeln geht es auch hier nicht. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgut-App ist nun upgedatet auf den Stand des ADR 2017 und zusätzlich mit wichtigen Links zu den Online-Vorschriften versehen. für mehr bitte anmelden
Die Sondervorschrift 636 zur vereinfachten Sammlung und Entsorgung von Lithiumbatterien wird nochmals geändert. Ein Fachbeitrag erklärt die Einzelheiten für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung regelt die Beförderung stark beschädigter Lithiumbatterien gemäß Sondervorschrift 376 für mehr bitte anmelden
Ein Infoblatt der Hamburger Behörde verdeutlicht die Anwendung der Sondervorschriften SP 961 und 962 im IMDG-Code im Hinblick auf UN 3166 und 3171 für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutvorschriften bieten jede Menge Möglichkeiten, Freistellungen und Ausnahmen für den Versand von Gefahrgütern zu nutzen. Nicht jeder sieht darin allerdings nur Vorteile. für mehr bitte anmelden
Alle Gefahrgutvorschriften werden in den internationalen Gremien beschlossen, bevor sie in Kraft gesetzt werden, auch die verschiedenen Freistellungsarten. Dabei macht nicht jede Erleichterung alle glücklich. für mehr bitte anmelden
Die SV 188 beschreibt vereinfachte Bedingungen für den Transport kleiner Lithiumbatterien und -zellen. für mehr bitte anmelden
Eine Information der Wasserschutzpolizei Hamburg gibt Hinweise zum richtigen Einsatz von SV 363 und Absatz 1.1.3.3c ADR. für mehr bitte anmelden
Von den Neuerungen bei Vorschriften und BAM-Gefahrgutregeln berichteten die Experten auf der 37. Sitzung Erfa-Verpackungen in Berlin. für mehr bitte anmelden