Sabotage am parkenden LKW: Halter muss für Umweltgefährdung zahlen
Nach Ansicht des Gerichts ist auch die Halterfirma für das Auslaufen von Gefahrstoffen verantwortlich, weil sie ihren Überwachungspflichten als Beförderer nicht ausreichend nachgekommen war. für mehr bitte anmelden