Änderungen TRGS 900 und 910
Die technischen Regeln für Gefahrstoffe 900 und 910 wurden geändert. für mehr bitte anmelden
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Das Gefahrgutrecht umfasst mehrere Tausend Gefahrgüter, für die es – je nach Beförderungsweg – umfassende Regeln, zusätzliche Anweisungen und Ausnahmen gibt. The Dangerous goods legislation covers several thousand dangerous goods, for which – depending on the transport route – there are comprehensive rules, additional instructions and exceptions. mehr
Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ gilt als wichtiger Hinweisgeber. Das gilt auch für die Lagerung von Gasen. Dazu gibt es passende Checklisten. für mehr bitte anmelden
Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat ein Modulares Qualifikationssystem für die TRGS 517 erarbeitet und beschlossen. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat Änderungen der TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische" veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Bis zur Anpassung der TRGS 519 an das Risikokonzept der geänderten Gefahrstoffverordnung hat der Ausschuss für Gefahrstoffe eine Überleitungshilfe bekannt gemacht. für mehr bitte anmelden
Die Technische Regel 520 gilt für Sammelstellen und Zwischenlager für gefährliche Abfälle, die dort in begrenzten oder haushaltsüblichen Mengen anfallen. Die Neufassung wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat auf eine Neufassung der TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen" hingewiesen. für mehr bitte anmelden
Die Technische Regel gilt für Sammelstellen und Zwischenlager für gefährliche Abfälle, die dort in begrenzten oder haushaltsüblichen Mengen anfallen. für mehr bitte anmelden
Die Technische Regel für Gefahrstoffe beschreibt Arbeitsplatzgrenzwerte im Umgang mit Gefahrstoffen. für mehr bitte anmelden
Die aktualisierten TRGS 520, 900 und 903 sollen nach rechtsförmlicher Prüfung im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden. für mehr bitte anmelden