BAM aktualisiert Überwachungsprotokolle für Großverpackungen
Die Mustervorlagen entsprechen den Vorgaben der BAM-GGR 001 Teil A, Herstellung und Wiederaufarbeitung. für mehr bitte anmelden
Die Mustervorlagen entsprechen den Vorgaben der BAM-GGR 001 Teil A, Herstellung und Wiederaufarbeitung. für mehr bitte anmelden
Der Fachbereich Gefahrgutverpackungen hat seine Regeln zu Dienstleistungen mit Reisetätigkeiten im Rahmen der Einschränkungen durch die Pandemie angepasst. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt betrachtet eine fünfprozentige wässrige Lösung eines iso-C13-Alkoholethoxylats plus ein Prozent Phenoxyethanol als gleichwertig. für mehr bitte anmelden
Auf den 18. Gefahrgut-Technik-Tagen der BAM gab es einiges über die Änderungen des nächsten ADR, geplante Ergänzungen der BAM-GGR und die Entwicklung neuer Verpackungen zu hören. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel beschreibt das Verfahren zur Anerkennung von Prüfstellen sowie zur Durchführung der Baumusterprüfung an Verpackungen. für mehr bitte anmelden
Der Ratgeber führt neben der Beschreibung und der Einstufung von Abweichungen auch Beispiele für Korrekturmaßnahmen auf. für mehr bitte anmelden
Die Inspektionsstellen sind anerkannt für die Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen/Inspektionen an Großpackmitteln. für mehr bitte anmelden
Gefahrgutumschließungen müssen bauartgeprüft sein und ein entsprechendes Kennzeichen tragen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung die dafür zuständige Behörde. für mehr bitte anmelden
Laut BAM ist bei bestimmten Stahlfässern und Kombinationsverpackungen mit Innengefäßen aus Kunststoff keine Stapeldruckprüfung erforderlich. für mehr bitte anmelden
Die Inspektionsstellen sind anerkannt für die Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen/Inspektionen an Großpackmitteln. für mehr bitte anmelden