Versandstücke mit radioaktiven Stoffen
Die BAM hat ihre GGR 016 über nicht zulassungspflichtige Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe überarbeitet. für mehr bitte anmelden
Die BAM hat ihre GGR 016 über nicht zulassungspflichtige Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe überarbeitet. für mehr bitte anmelden
Die BAM-Gefahrgutregel 023 gibt Hinweise für die Umsetzung eines Alterungsmanagements für zulassungspflichtige Versandstücke radioaktiver Stoffe. für mehr bitte anmelden
Die Mitarbeiteranweisung richtet sich an Fahrer und andere Mitarbeiter, die mit dem Handling der gefährlichen Fracht befasst sind. für mehr bitte anmelden
Im umfangreichen Gefahrgutrecht ist vieles bis ins letzte Detail geregelt, aber die Ladeeinheitensicherung wird kaum genannt. Doch ein erfolgreicher Transport setzt die beförderungssichere Ladeeinheit voraus. für mehr bitte anmelden
Die IHK Schwaben weist darauf hin, dass laut 5-17 RSEB alle in den Gefahrgut-Regelwerken verwendeten Bezeichnungen zulässig sind. für mehr bitte anmelden
Die Mitglieder der großen Stückgutkooperationen befördern prinzipiell auch gefährliche Güter. Für einige Klassen gelten jedoch Einschränkungen. für mehr bitte anmelden
Der ständige Austausch zwischen Verlader und Dienstleister ist die wichtigste Voraussetzung für den sicheren Transport gefährlicher Stückgüter. Die Digitalisierung kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. für mehr bitte anmelden
Obwohl die Vorschriften die Pflichten aller Beteiligten bis ins Detail regeln, kommt es immer wieder zu Unfällen und Schäden beim Handling gefährlicher Güter. für mehr bitte anmelden
Die häufigsten Fehler beim Be- und Entladen von Gefahrgutverpackungen und wie Schäden vermieden werden können. für mehr bitte anmelden
Für das Bilden von Ladeeinheiten sind bestimmte Kriterien unerlässlich, vor allem bei der Beförderung von Fässern und Kanistern. für mehr bitte anmelden