LAGA-Vollzugshilfe zur POP-Verordnung veröffentlicht
Mit der Vollzugshilfe will die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall die abfallwirtschaftlich relevanten Regelungen der EU-POP-VO hervorheben. für mehr bitte anmelden
Mit der Vollzugshilfe will die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall die abfallwirtschaftlich relevanten Regelungen der EU-POP-VO hervorheben. für mehr bitte anmelden
Eine Änderungsverordnung bringt Neues für die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und die Chemikalien-Verbotsverordnung. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung M346 über die Beförderung von Farbresten (Abfall) vereinfacht den Transport von Verpackungsrückständen und festen, verfestigten und flüssigen Farbresten im Straßenverkehr. für mehr bitte anmelden
Laut der EU-Behörde eurostat liegt die Sammelquote bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten EU-weit bei lediglich 46,2 Prozent. für mehr bitte anmelden
Auf dem diesjährigen Schweizer Gefahrguttag ging es unter anderem um die Tunnelregelungen, das Thema Abfall als Ausbildungswunsch, den Verkehrsträger Schiff und das elektronische Beförderungspapier. für mehr bitte anmelden
Bei einer Lkw-Kontrolle am Hermsdorfer Kreuz stellten die Beamten diverse Verstöße gegen das Gefahrgut- und das Abfallrecht fest. für mehr bitte anmelden
Ganze vier Seiten umfasste die erste europäische Gesetzgebung zum Inverkehrbringen von Batterien. Mitte 2023 wurde die Richtlinie durch eine Verordnung ersetzt. für mehr bitte anmelden
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Abfälle in Österreich ab 300 Kilometer Strecke auf der Schiene befördert werden. UPDATE: ÖBB Rail Cargo hat bereits 200.000 Tonnen von bisherigen Lkw-Transporten übernommen. für mehr bitte anmelden
Das Abkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle soll am 29. August 2023 in San Marino in Kraft treten. für mehr bitte anmelden
Die Vorschriften für Lagerung und Versand gefährlicher Abfälle verlangen nicht nur geeignete Verpackungen, sondern auch die richtige Kennzeichnung. für mehr bitte anmelden