Ausnahme 18 (S) GGAV: Der dritte Mann
Die Ausnahme 18 (S) der GGAV macht immer wieder von sich reden. Doch wann darf ich sie anwenden und wann benötige ich in jedem Fall ein Beförderungspapier? für mehr bitte anmelden
Die Ausnahme 18 (S) der GGAV macht immer wieder von sich reden. Doch wann darf ich sie anwenden und wann benötige ich in jedem Fall ein Beförderungspapier? für mehr bitte anmelden
Nach Information der IHK Schwaben hat der Bund-Länder-Fachausschuss Gefahrgut bestätigt, dass im Werkverkehr gemäß Ausnahme 18 (S) GGAV auf ein Beförderungspapier verzichtet werden kann für mehr bitte anmelden
Während in einigen Bundesländern noch eine Abfrage nach Telefonnummern von Leitstellen läuft, beginnen erste Unternehmen sich auf den Einsatz des elektronischen Beförderungspapiers vorzubereiten. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Januar 2016 kann das elektronische Beförderungspapier angewendet werden. für mehr bitte anmelden
Fast drei Mal so viel wie bei jedem anderen Verkehrsträger rollen Gefahrgüter jährlich über die Straße. Hindernisse für eine freie Fahrt gibt es genug. Am Beförderungspapier sollte es aber nicht liegen. für mehr bitte anmelden
Um bei gefährlichen Gütern ein elektronisches Beförderungspapier einsetzen zu können, wurden nun konkrete Rahmenbedingungen formuliert und als Auslegungshinweise veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Das Bundesverkehrsministerium hat im Verkehrsblatt 14 Hinweise zu einer einheitlichen Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADR in Deutschland bekannt gemacht für mehr bitte anmelden