Anlagen zu Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert
Die Änderungen betreffen krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe für mehr bitte anmelden
Die Änderungen betreffen krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe für mehr bitte anmelden
Der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk erklärt, unter welchen Bedingungen ein vorregistrierter Phase-in-Stoff nach dem 31. Mai ohne Registrierung verwendet oder abverkauft werden darf für mehr bitte anmelden
Die Anleitung komplettiert den Anhang III der Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen für mehr bitte anmelden
Die Frist zur Verwendung von Methanol in Scheibenwaschflüssigkeiten oder –frostschutzmitteln wird um ein Jahr auf den 9. Mai 2019 verlängert für mehr bitte anmelden
Bis Ende Mai müssen nun alle Stoffe mit einem Volumen zwischen 1 bis 100 Tonnen pro Jahr registriert werden. für mehr bitte anmelden
Der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk hat die Empfehlungen der Kontaktgruppe der Direktoren bei der ECHA in deutsche Sprache übersetzt für mehr bitte anmelden
Für alle im EuPCS genannten giftigen Gemische muss eine Datenübermittlung an die Giftinformationszentren erfolgen für mehr bitte anmelden
Eine neue Webseite der Europäischen Chemikalienagentur soll Verbraucher über die Vorzüge und Risiken von Chemikalien im Alltag aufklären für mehr bitte anmelden
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk hat auf seiner Homepage die wichtigsten Informationen für die günstige und effiziente Registrierung von Stoffen zusammengestellt für mehr bitte anmelden
In vielen Fällen fordert die europäische Chemikalienagentur weitere Informationen über die Zulässigkeit von Registrierungen an. für mehr bitte anmelden