Schulung, Aus- und Weiterbildung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und dabei gefahrgutrelevante Tätigkeiten verrichten, sind in den einschlägigen Vorschriften klar geregelt. Kapitel 1.3 in den Vorschriften für Landverkehrsträger (ADR/RID/ADN) und für den Seeverkehr (IMDG-Code) sowie weitere, damit zusammenhängende Unterabschnitte führen detailliert auf, wer wie wann und wie oft unterwiesen werden muss.
Grundsätzlich sind Schulungen durchzuführen, bevor die Mitarbeiter eine derartige Tätigkeit übernehmen. Personen, die noch nicht unterwiesen sind, dürfen Gefahrgutaufgaben nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Auch Mitarbeiter, die bereits unterwiesen wurden, inzwischen aber eine andere Aufgabe bei der Gefahrgutbeförderung ausüben, müssen entsprechend neu geschult werden. Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet zu prüfen, ob die Beteiligten über eine ausreichende Unterweisung verfügen.
In diesem Dossier finden Sie chronologisch aufgelistet alle Informationen zum Thema Schulung, Aus- und Weiterbildung, die bislang auf dem Portal veröffentlicht wurden. Checklisten, Tabellen und Übersichten, die heruntergeladen und als Arbeitshilfe ausgedruckt werden können, komplettieren unseren Service für Abonnenten.
Hat der Ausstellerstaat die Gültigkeit der Bescheinigungen verlängert, beispielsweise über die multilaterale Vereinbarung M 333, wird dies auch in der Schweiz akzeptiert. für mehr bitte anmelden
Die beiden multilateralen Vereinbarungen verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen für Fahrer und Gb bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden
Mit der multilateralen Vereinbarung bleiben Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. September 2021 gültig. für mehr bitte anmelden
Die Corona-Pandemie ist Anlass, dass die IHKs nun Grundschulungen zum Erwerb der Gefahrgutbeauftragtenzulassung als Digitalpräsenzschulung anerkennen. Allerdings zunächst befristet. für mehr bitte anmelden
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Mit der multilateralen Vereinbarung bleiben Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. September 2021 gültig. für mehr bitte anmelden
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