Änderung der AVV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Die seit längerem erwartete Neufassung der Abfallverzeichnis-Verordnung war durch die Umstellung auf das Globally Harmonized System GHS notwendig geworden für mehr bitte anmelden
Die seit längerem erwartete Neufassung der Abfallverzeichnis-Verordnung war durch die Umstellung auf das Globally Harmonized System GHS notwendig geworden für mehr bitte anmelden
Mit der Änderung der Abfallverbringungsverordnung werden die Möglichkeiten zur Kontrolle grenzüberschreitender Transporte gestärkt für mehr bitte anmelden
Im Straßentransport gibt es keine Erleichterungen, im Luftverkehr sind sogar weitere Beschränkungen geplant. Und was ist bei der Lagerung zu beachten? Die Fachkonferenz Lithiumbatterien gibt Antworten auf drängende Fragen. für mehr bitte anmelden
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt bereits zum 24. Oktober 2015 in Kraft für mehr bitte anmelden
Der Leitfaden des Spediteursverbands erklärt, wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Anzeige- und Erlaubnisverordnung und weitere abfallrechtliche Vorschriften umzusetzen sind für mehr bitte anmelden
Dem Bundesrat liegt die erste Verordnung zur Änderung de Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vor. Die Änderungsverordnung wird voraussichtlich Mitte September verabschiedet. Danach sind Lithiumbatterien weiterhin als nicht gefährlicher Abfall zu behandeln. für mehr bitte anmelden
Die Vollzugshilfe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall soll zu einem bundeseinheitlichen Vorgehen nach dem Stand der Technik führen für mehr bitte anmelden
Laut Entsorgerverband bestätigt die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, dass die systematische Anwendung des Stoffrechts auf das Abfallrecht im Leitfaden KAS-25 nicht praxistauglich sei für mehr bitte anmelden
Das Werk enthält alle wichtigen Informationen für Sammler und Beförderer im Umgang mit nicht gefährlichen Abfällen. Durch die identischen Lehrgangsinhalte der Anlage 1 AbfAEV ist es auch für gefährliche Abfälle hilfreich für mehr bitte anmelden
Für Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften, die entsorgt werden, müssen zwei unterschiedliche Rechtsbereiche unter einen Hut gebracht werden. für mehr bitte anmelden