gefahrgut-online.de: IMDG-Code aktualisiert
Die Vorschriften für den Seetransport sind im Gefahrgut-Arbeitsportal nun auf dem Stand des aktuellen Amendments 38-16 für mehr bitte anmelden
Die Vorschriften für den Seetransport sind im Gefahrgut-Arbeitsportal nun auf dem Stand des aktuellen Amendments 38-16 für mehr bitte anmelden
Die US-Behörde PHMSA gestattet bis auf weiteres sowohl die Anwendung der alten wie auch der neuen Fassungen von ICAO-T.I. und IMDG-Code für mehr bitte anmelden
In einem Brief bitten Unternehmen und Verbände die neue US-Verkehrsministerin, die Final Rule HM-215N so schnell wie möglich in Kraft zu setzen für mehr bitte anmelden
Der Leitfaden soll die sichere Beförderung des oxidierend wirkenden Stoffes im Seeverkehr erleichtern für mehr bitte anmelden
Die Final Rule HM-215N zur Änderung der Hazardous Material Regulations wird nochmals überprüft, die Veröffentlichung zunächst aufgeschoben für mehr bitte anmelden
Bis zur Neufassung von GGVSee und GGVSEB werden Verstöße gegen diese Verordnungen als Folge der Anwendung des neuen IMDG-Codes sowie des neuen ADR/RID/ADN nicht geahndet. für mehr bitte anmelden
Viele Reedereien verlangen in der IMO-Erklärung Angaben, die über die GGVSee und den IMDG-Code hinausgehen. Dahinter stecken meist Forderungen der Seehäfen. für mehr bitte anmelden
Ältere Gefahrzettel dürfen im Landverkehr bis Mitte 2019 verwendet werden, im See- und Luftverkehr gelten die neuen Linienbreiten ab dem 1. Januar 2017 für mehr bitte anmelden
Die International Maritime Organisation IMO hat auf ihrer Homepage ein Summary der Änderungen des Amendments 38-16 bereitgestellt für mehr bitte anmelden
Das Dokument dient der Darstellung des Verfahrens zur Zulassung eines Baumusters nach IMDG-Code, Kapitel 6.2.3, als Verwendungserweiterung von landverkehrsgebunden zugelassenen Baumustern. für mehr bitte anmelden